Immer wieder erreichen uns Kundenanfragen, wenn es um die Frage geht - welche Größe bestellt werden soll, ob eine nicht passende Größe umgetauscht werden kann... - was ist, wenn die Verpackung beschädigt wurde, ob ein Umtausch möglich ist.
Grundsätzlich gilt folgendes:
Durch das den Verbrauchern eingeräumte Widerrufsrecht soll gerade der Nachteil ausgeglichen werden, der Kunden dadurch entsteht, dass diese die Waren nicht vor Ort anprobieren und anschauen können.
Wenn große Unsicherheiten in Bezug auf die Größe bestehen, können natürlich auch 2 Größen bestellt werden. Schicken Sie dann die Größe zurück, die nicht passt. Kampfsportanzüge sind meist großzügig geschnitten, da diese nach dem ersten Waschen etwas Einlaufen. Auch Trainingsschuhe können meist eine Nummer kleiner gekauft werden, da beim Training meist keine weitere Fußbekleidung hinzukommt (Socken etc.) und die "normalen" Größen dadurch meist zu großzügig ausfallen.
Ein Rückgaberecht entfällt nicht, wenn die Verpackung beschädigt wurde (ausgenommen Fälle des § 312d Abs. 4 BGB*). Allerdings kann eine beschädigte Verpackung eine Minderung des Erstattungsbetrages rechtfertigen. Die Verpackung ist Bestandteil des Produktes. Bei beschädigter oder fehlender Verpackung kann die Ware nicht mehr als "neuwertig" verkauft werden. Dies schränkt Ihr Prüfrecht jedoch keineswegs ein. Achten Sie jedoch bei Öffnen der Verpackung darauf, dass diese sorgsam geöffnet wird und bei Bedarf wieder verwendet werden kann.
Insbesondere darf die Produkt-Verpackung nicht als Versandverpackung verwendet werden. Unabhängig davon, dass damit der Wert der Ware gemindert wird, ist die Produktverpackung selbst meist nicht ausreichend, um die Ware hinreichend vor Transportschäden zu schützen.
Bei Ihrer Bestellung schließen Sie mit uns 2 Verträge ab:
einen Kaufvertrag über die bestellte Ware und
einen Versandvertrag über die Zusendung der bestellten Ware
Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen oder die Waren umtauschen, so bleibt der Versandvertrag hiervon unberührt. Die 2. Leistung (Lieferung) ist erbracht worden und kann ihrer Natur nach auch nicht rückgängig gemacht oder widerrufen werden. Möchten Sie nun einen bestimmten Artikel lieber in einer anderen Größe, so fallen hier bei erneutem Versand auch neue Versandkosten an, die entsprechend berechnet werden. Hierbei sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir die tatsächlich entstehenden Kosten nur anteilig berechnen.
Da es hin und wieder zu Fragen kommt, sei dieser Punkt anhand eines Beispiels nochmals verdeutlicht:
Der wesentliche Unterschied zwischen dem stationären Handel und dem Versandhandel besteht darin, dass der Kunde im Versandhandel die Waren nicht bei Kauf begutachten kann. Aus diesem Grund wurde dem Verbraucher durch den Gesetzgeber ein Widerrufsrecht eingeräumt, welches eben diesen Nachteil ausgleichen soll. Der Kunde erhält damit die Möglichkeit, die Waren - so wie im stationären Handel auch - zu begutachten und sich dann endgültig zu entscheiden, ob er die Waren haben möchte oder nicht. In letzterem Fall kann er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Waren zurücksenden.
Kostenseitig betrachtet stellt sich die Frage, welche Kosten dem Verbraucher im stationären Handel für die Begutachtung der Waren entstehen. Dies sind die Kosten für das Aufsuchen des Geschäfts (also die Fahrtkosten). Das Äquivalent zu den Fahrtkosten sind im Versandhandel die Kosten der Anlieferung (= Versandkosten). Niemand kommt auf die Idee, etwaige Kosten für die vergebliche Fahrt zu einem Geschäft (in dem man nichts passendes findet) vom Geschäftsinhaber zu fordern. Aus welchem Grund heraus sollte dann im Versandhandel etwas anderes gelten? Dies wäre widersprüchlich und durch die Logik des Gesetzes nicht nachvollziehbar.
Ausführliche Informationen zum Widerrufsrecht und der Abwicklung der Warenrücksendung finden Sie in diesem Dokument: Unsere Rücknahmegarantie nach dem Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht ... nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten...
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